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Lieferketten-Due-Diligence

Erfahren Sie, wie Sie durch eine effektive Lieferketten-Due-Diligence die Herausforderungen globaler Verantwortung meistern und gleichzeitig Ihre Marktposition stärken können.

Inhalte

Was ist Lieferketten-Due-Dilligence

Die Lieferketten-Due-Diligence bezieht sich auf den Prozess, durch den Unternehmen die Risiken und Auswirkungen ihrer Lieferketten bewerten, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards.

In einer zunehmend globalisierten Welt spielt die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten entlang der gesamten Lieferkette eine entscheidende Rolle. Das Konzept der Lieferketten-Due-Diligence umfasst die Sorgfaltspflichten, die Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt einhalten müssen, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten frei von Ausbeutung und Umweltzerstörung sind. Durch die Einführung von Gesetzen und Richtlinien wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird deutlich, dass der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung für Unternehmen darstellt. Diese Regulierungen zielen darauf ab, eine nachhaltige und ethisch verantwortungsvolle Geschäftspraxis zu fördern und die Transparenz in globalen Lieferketten zu erhöhen.

Was ist die CSDDD

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichtet Unternehmen, umfassende Sorgfaltsprozesse in ihren globalen Wertschöpfungsketten durchzuführen, um Menschenrechte und Umweltstandards zu schützen. Unternehmen müssen dabei potenzielle Risiken identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen zu verhindern oder zu beheben.

Als zentraler Bestandteil der EU-Strategie für nachhaltige Unternehmensführung stellt die CSDDD sicher, dass Unternehmen Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette übernehmen und internationale Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU zu schaffen und die globale Unternehmensverantwortung zu stärken, um die europäische Wirtschaft nachhaltig und ethisch auszurichten. 

Welche Anforderungen werden an die Sorgfaltspflicht gestellt?

  • Due Diligence durchführen: Ermittlung und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt.
  • Präventive Maßnahmen umsetzen: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um identifizierte Risiken zu verhindern oder zu mindern.
  • Überwachung und Berichterstattung: Regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen und öffentliche Berichterstattung über die Due-Diligence-Prozesse.

Die Richtlinie legt besonderen Wert auf den Schutz der Menschenrechte, einschließlich Themen wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit und faire Löhne, sowie auf Umweltaspekte, insbesondere den Klimaschutz und die Biodiversität. Unternehmen sollen ihre Praktiken an internationalen Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen ausrichten.

Was sind die zentralen Bestandteile der CSDDD?

  • Fokus auf Menschenrechte und Umwelt Die Richtlinie legt besonderen Wert auf den Schutz der Menschenrechte, einschließlich Themen wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit und faire Löhne, sowie auf Umweltaspekte, insbesondere den Klimaschutz und die Biodiversität. Unternehmen sollen ihre Praktiken an internationalen Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen ausrichten.

  • Integration in die Unternehmensführung Die CSDDD verlangt, dass die Sorgfaltspflichten in die Unternehmensführung und Entscheidungsprozesse integriert werden. Dies schließt Verantwortlichkeiten auf Vorstandsebene ein und stellt sicher, dass die Unternehmensstrategien mit den Nachhaltigkeitszielen im Einklang stehen. Unternehmen sollen zudem Stakeholder, einschließlich Arbeitnehmer, lokale Gemeinschaften und Umweltorganisationen, in ihren Due-Diligence-Prozess einbeziehen.

  • Transparenz und Berichtserstattung Transparenz ist ein zentraler Bestandteil der CSDDD. Unternehmen sind verpflichtet, über ihre Due-Diligence-Aktivitäten, die Ergebnisse dieser Prozesse und die Maßnahmen, die sie zur Risikobewältigung ergreifen, zu berichten. Diese Berichte müssen öffentlich zugänglich gemacht werden und unterliegen der Prüfung durch Regulierungsbehörden und die Zivilgesellschaft.

  • Einhaltung und DurchsetzungDie CSDDD etabliert Mechanismen zur Durchsetzung, einschließlich Sanktionen bei Nichteinhaltung. Unternehmen, die die Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, könnten mit erheblichen Strafen belegt werden, und Opfer von Unternehmensschäden haben Zugang zu rechtlichen Abhilfemöglichkeiten.

Für wen gilt die CSDDD und ab wann muss ich berichten?

2022
23.03.2022

erster Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

2024
2024

Verhandlungsprozess, endgültige Verabschiedung steht noch aus

2027
01.01.2027

Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und 1.5 Mrd.€ Umsatz

2028
01.01.2028

Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und 900 Mio.€ Umsatz

2029
01.01.2029

Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio.€ Umsatz

 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Was ist das LkSG?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu erfüllen. Zunächst gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland; ab 2024 wird es auch auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ausgeweitet. Das LkSG verlangt von den betroffenen Unternehmen, potenzielle Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, Maßnahmen zur Prävention oder Minderung dieser Risiken zu ergreifen und regelmäßig über ihre Sorgfaltspflichten zu berichten. Anders als die CSDDD konzentriert sich das LkSG primär auf direkte Lieferanten, wobei die Unternehmen auch verpflichtet sind, bekannte Risiken in anderen Teilen der Lieferkette zu adressieren. Sanktionen bei Nichteinhaltung reichen von Bußgeldern bis hin zu einer möglichen Ausschließung von öffentlichen Aufträgen.

Welche Sorgfaltspflichten das LkSG vorsieht

Step 1

 Risikomanagement und Zuständigkeiten (§4, 9)

  • Einrichtung eines wirksamen und angemessenen Risikimanagements
  • Verankerung eines  Risikomanagements in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen
  • Festlegung eines Menschrenrechtsbeauftragten
  • Regelmäßiger bericht an die Geschäftsleitung
Step 2

 Risikoanalyse (§5, 9)

  • Abstrakte Risikoanalyse nach Länder- und Sektorrisiken
  • Konkrete Risikoanalyse bei Hochrisikolieferanten/ -Standorten / -Filialen
  • Priorisierung der Risiken
  • Kommunikation der Ergebnisse an maßgebliche Entscheidungsträger
  • Jährliche und/ oder anlassbezogen
Step 3

 Präventionsmaßnahmen (§6, 9)

  • Erstellung einer Grundsatzerklärung
  • Entwicklung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken
  • Schulungen, Audits
  • (Lieferanten-) Kodizes
Step 4

 Abhilfemaßnahmen (§7, 9)

  • Beendigung der Verletzung im eigenen Geschäftsbereich
  • Erarbeitung von Konzepten mit Zulieferern
  • Zusammenschluss zu Brancheninitativen
  • Aussetzten/Abbruch von Geschäftsbeziehungen
Step 5

 Beschwerdeverfahren(§8, 9)

  • Eigenes und/ oder Beteiligung an externem Verfahren
  • Kommunikation mit Hinweisgeber
  • Barrierefreiheit, Transparenz, Kommunikation des Verfahrens
  • Schriftliche Verfahrens-ordnung
  • Schutz der betroffenen Person(en)
Step 6

Dokumentation & Berichtserstattung(§10, 12)

  • Fortlaufende Dokumentation zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
  • Jährlicher Bericht über Erfüllung der Sorgfaltspflichten
  • Elektronische Einreichung des Berichts an das BAFA

Was ist der Unterschied zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Wer ist betroffen?

  • LkSG: Gilt ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
  • CSDDD: Gilt ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. € Umsatz, ab 2028 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und 900 Mio. € Umsatz, und ab 2029 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. € Umsatz in der EU. 

 

Welche due-diligence Verpflichtungen müssen befolgt werden?

  • LkSG: Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte in ihrer Lieferkette befolgen. Die Pflichten gelten hauptsächlich für direkte Lieferanten und, falls bekannt, auch für andere Teile der Lieferkette. Es müssen tatsächliche und potenzielle Risiken erkannt und Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu verhindern oder zu minimieren.
  • CSDDD: Die Sorgfaltspflichten beziehen sich ebenfalls auf Umwelt und Menschenrechte, aber entlang der gesamten Lieferkette. Zusätzlich müssen Unternehmen Maßnahmen zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels gemäß dem europäischen Klimagesetz offenlegen. 

 

Welche Haftung gilt?

  • LkSG: Es gibt keine direkte zivilrechtliche Haftung (§ 3 (3)). Unternehmen haften also nicht unmittelbar für Schäden, die durch ihre Geschäftspartner verursacht werden.
  • CSDDD: Auch hier gilt, dass Unternehmen nicht für Schäden haften, die ausschließlich von Geschäftspartnern in der Lieferkette verursacht werden.

 

Was sind die Sanktionen?

  • LkSG: Unternehmen können mit Geldstrafen von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.
  • CSDDD: Hier sind die Sanktionen strenger, mit Geldstrafen von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes.

EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten

Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten zielt darauf ab, den Import und Verkauf von Produkten zu regulieren, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Diese Verordnung erlegt Unternehmen in der EU neue Sorgfaltspflichten auf, um sicherzustellen, dass die in der EU gehandelten Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldungsaktivitäten sind und transparente Berichte über ihre Maßnahmen zur Vermeidung von Entwaldung vorlegen.

Für weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema verweisen wir Sie auf unseren Blogbeitrag, in dem wir die Details und Auswirkungen des EU-Gesetzes für entwaldungsfreie Lieferketten ausführlich besprechen. 

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Wie können wir helfen?

1

Risikobewertung & Analyse

Gemeinsam analysieren wir die potenziellen Risiken in Ihrer Lieferkette und bewerten diese nach den Anforderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Wir unterstützen Sie dabei, umfassende Risikoanalysen durchzuführen, die speziell auf Ihre Branche und Ihre geografischen Aktivitäten zugeschnitten sind. 

2

Entwicklung und Implementierung von Due Diligence-Prozessen

Zusammen entwickeln wir Sorgfaltsprozesse, die in Ihre Unternehmensstrategie und operativen Abläufe integriert werden. Dabei gestalten wir präventive Maßnahmen, um festgestellte Risiken zu minimieren oder zu beheben, und sorgen dafür, dass Ihre Due-Diligence-Prozesse den internationalen Standards entsprechen. 

3

Schulung und Sensibilisierung

Wir schulen Ihre Mitarbeiter und sensibilisieren sie für die Anforderungen der CSDDD, sodass alle Ebenen Ihres Unternehmens – von der Führungsebene bis zu operativen Teams – gut vorbereitet sind. Zudem unterstützen wir Sie dabei, Ihre Stakeholder, einschließlich Ihrer Lieferanten, effektiv einzubinden und deren Verständnis für die notwendigen Standards zu vertiefen. 

4

Berichterstattung und Transparenz

Bei der Berichterstattung arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Nachhaltigkeitsberichte transparent, vollständig und konform mit den CSDDD-Vorgaben sind. Wir helfen Ihnen, eine klare Berichtsstruktur zu entwickeln, die eine konsistente und regelmäßige Berichterstattung ermöglicht. 

Haben Sie weitere Fragen oder möchten unsere Unterstützung?

Wer sind wir?

Wir sind ein leidenschaftliches Team mit unterschiedlichen Hintergründen und Erfahrungen aus sämtlichen Bereichen des Nachhaltigkeitsmanagements. Ein Team, dass mit seiner Arbeit die Welt ein kleines bisschen besser macht.

Diese Kunden unterstützen wir bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

Weitere Fragen

Ja, es gibt mehrere Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung neben der CSR-Berichterstattung. Hier sind einige weitere wichtige Standards:

  1. Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK): Ein Standard, der Unternehmen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten unterstützt und Transparenz in Bezug auf nachhaltige Geschäftsprozesse fördert.

  2. Global Reporting Initiative (GRI): Bietet umfassende Richtlinien zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, die weltweit anerkannt sind.

  3. Sustainability Accounting Standards Board (SASB): Entwickelt branchenspezifische Standards für die Offenlegung wesentlicher Nachhaltigkeitsinformationen.

  4. Integrated Reporting (IR): Kombiniert finanzielle und nicht-finanzielle Informationen, um ein umfassendes Bild der Unternehmensleistung zu liefern.

  5. Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD): Bietet Empfehlungen zur Offenlegung von klimabezogenen finanziellen Risiken und Chancen.

Diese Standards helfen Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsleistungen systematisch und transparent zu kommunizieren.

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist entscheidend, da sie die Transparenz erhöht und das Vertrauen der Stakeholder stärkt. Unternehmen, die offen über ihre Umwelt- und Sozialpraktiken berichten, gewinnen das Vertrauen von Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit. Diese Berichterstattung fördert nachhaltige Geschäftspraktiken, indem sie Unternehmen dazu ermutigt, ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen zu überwachen und zu verbessern. Zudem kann eine gut durchgeführte Nachhaltigkeitsberichterstattung die langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens steigern, indem sie Innovationen fördert und das Risiko von Umwelt- und Sozialproblemen mindert.

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt mehrere Herausforderungen mit sich:

  1. Datenverfügbarkeit: Unternehmen müssen umfangreiche und detaillierte Daten über ihre Nachhaltigkeitspraktiken sammeln, was insbesondere bei großen oder diversifizierten Unternehmen komplex sein kann.
  2. Integration in bestehende Strukturen: Nachhaltigkeitskennzahlen müssen nahtlos in bestehende Berichtsstrukturen integriert werden, was technische und organisatorische Anpassungen erfordert.
  3. Datenqualität und -konsistenz: Es ist essenziell, dass die erhobenen Daten präzise, vollständig und konsistent sind, um verlässliche Berichte zu erstellen und glaubwürdige Vergleiche über die Zeit hinweg zu ermöglichen.

Ein Unternehmen kann die Glaubwürdigkeit seines Nachhaltigkeitsberichts auf folgende Weise sicherstellen:

  1. Externe Verifizierung und Audits: Unabhängige Prüfungen durch externe Experten erhöhen die Glaubwürdigkeit der Berichte.
  2. Einhaltung internationaler Standards: Die Nutzung anerkannter Standards wie GRI oder DNK stellt sicher, dass der Bericht umfassend und vergleichbar ist.
  3. Transparente Berichterstattung: Offenlegung der Datenquellen und Methodiken zur Datenerhebung und -analyse schafft Vertrauen und ermöglicht eine nachvollziehbare Bewertung der berichteten Informationen.

Finanzielle Berichterstattung konzentriert sich auf die Darstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, einschließlich Gewinn, Verlust, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sie dient primär dazu, Investoren und andere finanzielle Stakeholder über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren.

Nicht-finanzielle Berichterstattung umfasst hingegen Informationen über die ökologischen, sozialen und Governance-Aspekte (ESG) eines Unternehmens. Diese Berichte geben Aufschluss über Themen wie Umweltmanagement, soziale Verantwortung, Arbeitsbedingungen und ethisches Verhalten. Sie sind entscheidend für ein umfassendes Verständnis der Gesamtleistung und der nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens.

Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt zur Risikominimierung bei, indem sie ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Governance) identifiziert und steuert:

  1. Erkennung von Risiken: Regelmäßige Berichte helfen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, sei es durch Umweltverschmutzung, soziale Konflikte oder Governance-Probleme.
  2. Proaktive Maßnahmen: Durch die Offenlegung und Analyse dieser Risiken können Unternehmen proaktive Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen zu minimieren.
  3. Stakeholder-Kommunikation: Transparente Berichterstattung fördert das Vertrauen der Stakeholder und kann helfen, Reputationsrisiken zu managen und regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

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