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Nachhaltiges Lieferketten-management

Ihr strategischer Wettbewerbsvorteil durch transparente, rechtssichere und verantwortungsbewusste Wertschöpfung.

Lieferketten Due-Dilligence Hafen 3
Inhalte

Nachhaltiges Lieferketten-management und
Due-Diligence

In einer zunehmend globalisierten und vernetzten Welt tragen Unternehmen eine immer größere Verantwortung, ihre Lieferketten nicht nur effizient, sondern auch ethisch und nachhaltig zu gestalten. Die jüngsten gesetzlichen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene üben zusätzlichen Druck auf Unternehmen aus, die Anforderungen an Menschenrechte und Umweltschutz zu erfüllen. Nachhaltiges Lieferkettenmanagement bedeutet, alle Stufen der Wertschöpfungskette im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass sie den Standards für ökologisches und soziales Verantwortungsbewusstsein entsprechen.

Zentraler Bestandteil dieser Bewegung ist das Konzept der Due Diligence, also der gebotenen Sorgfaltspflicht, bei der Unternehmen verpflichtet sind, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verhindern oder zu beheben. Diese Pflicht wird durch eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften konkretisiert, die Unternehmen weltweit betreffen.

Herausforderungen im nachhaltigen Lieferketten-management

Eine der größten Hürden ist die Transparenz. Globale Lieferketten sind oft undurchsichtig, und die Beschaffung von Informationen über Sub-Lieferanten kann schwierig sein. Hinzu kommen kulturelle und sprachliche Barrieren bei der Kommunikation mit internationalen Partnern.

Die Compliance mit unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben und internationalen Standards erfordert spezialisierte Kenntnisse und kontinuierliche Weiterbildung. Zudem müssen ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden, um Monitoring- und Reporting-Prozesse effektiv zu implementieren. Viele Unternehmen verfügen nicht über die internen Kapazitäten, um diese Aufgaben allein zu bewältigen

7stepssolution als Ihr strategischer Partner für Lieferketten-Compliance

Wir verstehen die Komplexität des nachhaltigen Lieferkettenmanagements und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

Unser Ansatz beginnt mit einer detaillierten Analyse Ihrer aktuellen Lieferkette. Wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen potenzielle Risiken und Lücken in Ihren bestehenden Prozessen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein effektives Risikomanagementsystem, das kontinuierliche Risikoidentifikation und -bewertung ermöglicht.

Doch wir gehen noch einen Schritt weiter. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch einen Mehrwert für Ihr Unternehmen schaffen. Durch Schulungen und Sensibilisierung fördern wir ein tiefgreifendes Verständnis für Sorgfaltspflichten bei Ihren Mitarbeitern und Lieferanten.

Wichtige Gesetze und Regulierungen im Überblick

1. Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen. Zunächst gilt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, doch ab 2024 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet.

Unternehmen müssen systematisch Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz identifizieren, Präventivmaßnahmen ergreifen und regelmäßig über ihre Fortschritte berichten. Die Sanktionen bei Nichteinhaltung reichen von Bußgeldern bis hin zu einer möglichen Ausschließung von öffentlichen Aufträgen.

Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu?

 Risikomanagement und Zuständigkeiten (§4, 9)

  • Einrichtung eines wirksamen und angemessenen Risikimanagements
  • Verankerung eines  Risikomanagements in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen
  • Festlegung eines Menschrenrechtsbeauftragten
  • Regelmäßiger bericht an die Geschäftsleitung

 Risikoanalyse (§5, 9)

  • Abstrakte Risikoanalyse nach Länder- und Sektorrisiken
  • Konkrete Risikoanalyse bei Hochrisikolieferanten/ -Standorten / -Filialen
  • Priorisierung der Risiken
  • Kommunikation der Ergebnisse an maßgebliche Entscheidungsträger
  • Jährliche und/ oder anlassbezogen

 Präventionsmaßnahmen (§6, 9)

  • Erstellung einer Grundsatzerklärung
  • Entwicklung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken
  • Schulungen, Audits
  • (Lieferanten-) Kodizes

 Abhilfemaßnahmen (§7, 9)

  • Beendigung der Verletzung im eigenen Geschäftsbereich
  • Erarbeitung von Konzepten mit Zulieferern
  • Zusammenschluss zu Brancheninitativen
  • Aussetzten/Abbruch von Geschäftsbeziehungen

 Beschwerdeverfahren(§8, 9)

  • Eigenes und/ oder Beteiligung an externem Verfahren
  • Kommunikation mit Hinweisgeber
  • Barrierefreiheit, Transparenz, Kommunikation des Verfahrens
  • Schriftliche Verfahrens-ordnung
  • Schutz der betroffenen Person(en)

Dokumentation & Berichtserstattung(§10, 12)

  • Fortlaufende Dokumentation zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
  • Jährlicher Bericht über Erfüllung der Sorgfaltspflichten
  • Elektronische Einreichung des Berichts an das BAFA

Für weitere Informationen siehe auch unseren Blogbeitrag dazu:

2. Die Corporate-Sustainability-Due-Diligence-Directive (CSDDD)

 

Als zentraler Bestandteil der EU-Strategie für nachhaltige Unternehmensführung stellt die CSDDD sicher, dass Unternehmen Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette übernehmen und internationale Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU zu schaffen und die globale Unternehmensverantwortung zu stärken, um die europäische Wirtschaft nachhaltig und ethisch auszurichten. 

Welche Unternehmen sind betroffen?

2027
01.01.2027

Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und 1.5 Mrd. € Umsatz

2028
01.01.2028

Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und 900 Mio. € Umsatz

2029
01.01.2029

Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. € Umsatz

3. EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten

Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten zielt darauf ab, den Import und Verkauf von Produkten zu regulieren, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Diese Verordnung erlegt Unternehmen in der EU neue Sorgfaltspflichten auf, um sicherzustellen, dass die in der EU gehandelten Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldungsaktivitäten sind und transparente Berichte über ihre Maßnahmen zur Vermeidung von Entwaldung vorlegen.

Für weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema verweisen wir Sie auf unseren Blogbeitrag, in dem wir die Details und Auswirkungen des EU-Gesetzes für entwaldungsfreie Lieferketten ausführlich besprechen. 

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Wie können wir helfen?

Unsere Arbeit stützt sich auf internationale Rahmenwerke wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Die Einhaltung dieser Standards ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile mit sich.

Ein solides Lieferkettenmanagement minimiert rechtliche Risiken und schützt Ihr Unternehmen vor möglichen Sanktionen und Reputationsverlusten. Es steigert die Attraktivität für Kunden und Investoren, die immer mehr Wert auf Nachhaltigkeit und ethisches Handeln legen. Zudem können durch transparente Prozesse Effizienzsteigerungen erzielt und Kosten gesenkt werden.

Die Implementierung von Zertifizierungen wie ISO 14001 für Umweltmanagement oder SA8000 für Sozialverantwortung unterstreicht Ihr Engagement und schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern und Konsumenten.

Mit 7stepssolution an Ihrer Seite profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise. Wir bieten Ihnen:

  • Rechtssicherheit: Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen alle Anforderungen des LkSG und anderer relevanter Gesetze erfüllt.
  • Strategische Positionierung: Durch nachhaltiges Handeln stärken Sie Ihr Markenimage und differenzieren sich von Wettbewerbern.
  • Wettbewerbsvorteile: Proaktives Engagement in Sachen Nachhaltigkeit verschafft Ihnen einen Vorsprung in Ihrer Branche.

 

Unsere Praxisorientierten Lösungen:

1

Risikobewertung & Analyse

Gemeinsam analysieren wir die potenziellen Risiken in Ihrer Lieferkette und bewerten diese nach den Anforderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Wir unterstützen Sie dabei, umfassende Risikoanalysen durchzuführen, die speziell auf Ihre Branche und Ihre geografischen Aktivitäten zugeschnitten sind. 

2

Entwicklung und Implementierung von Due Diligence-Prozessen

Zusammen entwickeln wir Sorgfaltsprozesse, die in Ihre Unternehmensstrategie und operativen Abläufe integriert werden. Dabei gestalten wir präventive Maßnahmen, um festgestellte Risiken zu minimieren oder zu beheben, und sorgen dafür, dass Ihre Due-Diligence-Prozesse den internationalen Standards entsprechen. 

3

Schulung und Sensibilisierung

Wir schulen Ihre Mitarbeiter und sensibilisieren sie für die Anforderungen der CSDDD, sodass alle Ebenen Ihres Unternehmens – von der Führungsebene bis zu operativen Teams – gut vorbereitet sind. Zudem unterstützen wir Sie dabei, Ihre Stakeholder, einschließlich Ihrer Lieferanten, effektiv einzubinden und deren Verständnis für die notwendigen Standards zu vertiefen. 

4

Berichterstattung und Transparenz

Bei der Berichterstattung arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Nachhaltigkeitsberichte transparent, vollständig und konform mit den CSDDD-Vorgaben sind. Wir helfen Ihnen, eine klare Berichtsstruktur zu entwickeln, die eine konsistente und regelmäßige Berichterstattung ermöglicht. 

Haben Sie weitere Fragen oder möchten unsere Unterstützung?

Wer sind wir?

Wir sind ein leidenschaftliches Team mit unterschiedlichen Hintergründen und Erfahrungen aus sämtlichen Bereichen des Nachhaltigkeitsmanagements. Ein Team, dass mit seiner Arbeit die Welt ein kleines bisschen besser macht.

Diese Kunden unterstützen wir bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

Weitere Fragen

Lieferketten-Due-Diligence bezieht sich auf die Sorgfaltspflicht eines Unternehmens, sicherzustellen, dass keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden entlang seiner Lieferkette auftreten. Dies beinhaltet die Identifizierung und Bewertung von Risiken sowie die Einführung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung dieser Risiken.

Das LkSG gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 wird es auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet.

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt mehrere Herausforderungen mit sich:

  1. Datenverfügbarkeit: Unternehmen müssen umfangreiche und detaillierte Daten über ihre Nachhaltigkeitspraktiken sammeln, was insbesondere bei großen oder diversifizierten Unternehmen komplex sein kann.
  2. Integration in bestehende Strukturen: Nachhaltigkeitskennzahlen müssen nahtlos in bestehende Berichtsstrukturen integriert werden, was technische und organisatorische Anpassungen erfordert.
  3. Datenqualität und -konsistenz: Es ist essenziell, dass die erhobenen Daten präzise, vollständig und konsistent sind, um verlässliche Berichte zu erstellen und glaubwürdige Vergleiche über die Zeit hinweg zu ermöglichen.

Ein Unternehmen kann die Glaubwürdigkeit seines Nachhaltigkeitsberichts auf folgende Weise sicherstellen:

  1. Externe Verifizierung und Audits: Unabhängige Prüfungen durch externe Experten erhöhen die Glaubwürdigkeit der Berichte.
  2. Einhaltung internationaler Standards: Die Nutzung anerkannter Standards wie GRI oder DNK stellt sicher, dass der Bericht umfassend und vergleichbar ist.
  3. Transparente Berichterstattung: Offenlegung der Datenquellen und Methodiken zur Datenerhebung und -analyse schafft Vertrauen und ermöglicht eine nachvollziehbare Bewertung der berichteten Informationen.

Finanzielle Berichterstattung konzentriert sich auf die Darstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, einschließlich Gewinn, Verlust, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sie dient primär dazu, Investoren und andere finanzielle Stakeholder über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren.

Nicht-finanzielle Berichterstattung umfasst hingegen Informationen über die ökologischen, sozialen und Governance-Aspekte (ESG) eines Unternehmens. Diese Berichte geben Aufschluss über Themen wie Umweltmanagement, soziale Verantwortung, Arbeitsbedingungen und ethisches Verhalten. Sie sind entscheidend für ein umfassendes Verständnis der Gesamtleistung und der nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens.

Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt zur Risikominimierung bei, indem sie ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Governance) identifiziert und steuert:

  1. Erkennung von Risiken: Regelmäßige Berichte helfen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, sei es durch Umweltverschmutzung, soziale Konflikte oder Governance-Probleme.
  2. Proaktive Maßnahmen: Durch die Offenlegung und Analyse dieser Risiken können Unternehmen proaktive Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen zu minimieren.
  3. Stakeholder-Kommunikation: Transparente Berichterstattung fördert das Vertrauen der Stakeholder und kann helfen, Reputationsrisiken zu managen und regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

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