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Ihr strategischer Wettbewerbsvorteil durch transparente, rechtssichere und verantwortungsbewusste Wertschöpfung.
In einer zunehmend globalisierten und vernetzten Welt tragen Unternehmen eine immer größere Verantwortung, ihre Lieferketten nicht nur effizient, sondern auch ethisch und nachhaltig zu gestalten. Die jüngsten gesetzlichen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene üben zusätzlichen Druck auf Unternehmen aus, die Anforderungen an Menschenrechte und Umweltschutz zu erfüllen. Nachhaltiges Lieferkettenmanagement bedeutet, alle Stufen der Wertschöpfungskette im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass sie den Standards für ökologisches und soziales Verantwortungsbewusstsein entsprechen.
Zentraler Bestandteil dieser Bewegung ist das Konzept der Due Diligence, also der gebotenen Sorgfaltspflicht, bei der Unternehmen verpflichtet sind, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verhindern oder zu beheben. Diese Pflicht wird durch eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften konkretisiert, die Unternehmen weltweit betreffen.
Eine der größten Hürden ist die Transparenz. Globale Lieferketten sind oft undurchsichtig, und die Beschaffung von Informationen über Sub-Lieferanten kann schwierig sein. Hinzu kommen kulturelle und sprachliche Barrieren bei der Kommunikation mit internationalen Partnern.
Die Compliance mit unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben und internationalen Standards erfordert spezialisierte Kenntnisse und kontinuierliche Weiterbildung. Zudem müssen ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden, um Monitoring- und Reporting-Prozesse effektiv zu implementieren. Viele Unternehmen verfügen nicht über die internen Kapazitäten, um diese Aufgaben allein zu bewältigen
Wir verstehen die Komplexität des nachhaltigen Lieferkettenmanagements und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.
Unser Ansatz beginnt mit einer detaillierten Analyse Ihrer aktuellen Lieferkette. Wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen potenzielle Risiken und Lücken in Ihren bestehenden Prozessen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein effektives Risikomanagementsystem, das kontinuierliche Risikoidentifikation und -bewertung ermöglicht.
Doch wir gehen noch einen Schritt weiter. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch einen Mehrwert für Ihr Unternehmen schaffen. Durch Schulungen und Sensibilisierung fördern wir ein tiefgreifendes Verständnis für Sorgfaltspflichten bei Ihren Mitarbeitern und Lieferanten.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen. Zunächst gilt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, doch ab 2024 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet.
Unternehmen müssen systematisch Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz identifizieren, Präventivmaßnahmen ergreifen und regelmäßig über ihre Fortschritte berichten. Die Sanktionen bei Nichteinhaltung reichen von Bußgeldern bis hin zu einer möglichen Ausschließung von öffentlichen Aufträgen.
Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu?
Risikomanagement und Zuständigkeiten (§4, 9)
Risikoanalyse (§5, 9)
Präventionsmaßnahmen (§6, 9)
Abhilfemaßnahmen (§7, 9)
Beschwerdeverfahren(§8, 9)
Dokumentation & Berichtserstattung(§10, 12)
Für weitere Informationen siehe auch unseren Blogbeitrag dazu:
Als zentraler Bestandteil der EU-Strategie für nachhaltige Unternehmensführung stellt die CSDDD sicher, dass Unternehmen Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette übernehmen und internationale Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU zu schaffen und die globale Unternehmensverantwortung zu stärken, um die europäische Wirtschaft nachhaltig und ethisch auszurichten.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und 1.5 Mrd. € Umsatz
Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und 900 Mio. € Umsatz
Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. € Umsatz
Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten zielt darauf ab, den Import und Verkauf von Produkten zu regulieren, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Diese Verordnung erlegt Unternehmen in der EU neue Sorgfaltspflichten auf, um sicherzustellen, dass die in der EU gehandelten Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldungsaktivitäten sind und transparente Berichte über ihre Maßnahmen zur Vermeidung von Entwaldung vorlegen.
Für weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema verweisen wir Sie auf unseren Blogbeitrag, in dem wir die Details und Auswirkungen des EU-Gesetzes für entwaldungsfreie Lieferketten ausführlich besprechen.
Unsere Arbeit stützt sich auf internationale Rahmenwerke wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Die Einhaltung dieser Standards ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile mit sich.
Ein solides Lieferkettenmanagement minimiert rechtliche Risiken und schützt Ihr Unternehmen vor möglichen Sanktionen und Reputationsverlusten. Es steigert die Attraktivität für Kunden und Investoren, die immer mehr Wert auf Nachhaltigkeit und ethisches Handeln legen. Zudem können durch transparente Prozesse Effizienzsteigerungen erzielt und Kosten gesenkt werden.
Die Implementierung von Zertifizierungen wie ISO 14001 für Umweltmanagement oder SA8000 für Sozialverantwortung unterstreicht Ihr Engagement und schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern und Konsumenten.
Mit 7stepssolution an Ihrer Seite profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise. Wir bieten Ihnen:
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Gemeinsam analysieren wir die potenziellen Risiken in Ihrer Lieferkette und bewerten diese nach den Anforderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Wir unterstützen Sie dabei, umfassende Risikoanalysen durchzuführen, die speziell auf Ihre Branche und Ihre geografischen Aktivitäten zugeschnitten sind.
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Zusammen entwickeln wir Sorgfaltsprozesse, die in Ihre Unternehmensstrategie und operativen Abläufe integriert werden. Dabei gestalten wir präventive Maßnahmen, um festgestellte Risiken zu minimieren oder zu beheben, und sorgen dafür, dass Ihre Due-Diligence-Prozesse den internationalen Standards entsprechen.
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Wir schulen Ihre Mitarbeiter und sensibilisieren sie für die Anforderungen der CSDDD, sodass alle Ebenen Ihres Unternehmens – von der Führungsebene bis zu operativen Teams – gut vorbereitet sind. Zudem unterstützen wir Sie dabei, Ihre Stakeholder, einschließlich Ihrer Lieferanten, effektiv einzubinden und deren Verständnis für die notwendigen Standards zu vertiefen.
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Bei der Berichterstattung arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Nachhaltigkeitsberichte transparent, vollständig und konform mit den CSDDD-Vorgaben sind. Wir helfen Ihnen, eine klare Berichtsstruktur zu entwickeln, die eine konsistente und regelmäßige Berichterstattung ermöglicht.
Wir sind ein leidenschaftliches Team mit unterschiedlichen Hintergründen und Erfahrungen aus sämtlichen Bereichen des Nachhaltigkeitsmanagements. Ein Team, dass mit seiner Arbeit die Welt ein kleines bisschen besser macht.
Lieferketten-Due-Diligence bezieht sich auf die Sorgfaltspflicht eines Unternehmens, sicherzustellen, dass keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden entlang seiner Lieferkette auftreten. Dies beinhaltet die Identifizierung und Bewertung von Risiken sowie die Einführung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung dieser Risiken.
Das LkSG gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 wird es auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet.
Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt mehrere Herausforderungen mit sich:
Ein Unternehmen kann die Glaubwürdigkeit seines Nachhaltigkeitsberichts auf folgende Weise sicherstellen:
Finanzielle Berichterstattung konzentriert sich auf die Darstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, einschließlich Gewinn, Verlust, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sie dient primär dazu, Investoren und andere finanzielle Stakeholder über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren.
Nicht-finanzielle Berichterstattung umfasst hingegen Informationen über die ökologischen, sozialen und Governance-Aspekte (ESG) eines Unternehmens. Diese Berichte geben Aufschluss über Themen wie Umweltmanagement, soziale Verantwortung, Arbeitsbedingungen und ethisches Verhalten. Sie sind entscheidend für ein umfassendes Verständnis der Gesamtleistung und der nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens.
Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt zur Risikominimierung bei, indem sie ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Governance) identifiziert und steuert:
Kontaktformular:
7stepssolution GmbH
Geschäftsführerin Elisabeth Kraut M. Sc.
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