Alles zum Thema:
Erfahren Sie, wie Sie durch eine effektive Lieferketten-Due-Diligence die Herausforderungen globaler Verantwortung meistern und gleichzeitig Ihre Marktposition stärken können.
Die Lieferketten-Due-Diligence bezieht sich auf den Prozess, durch den Unternehmen die Risiken und Auswirkungen ihrer Lieferketten bewerten, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards.
In einer zunehmend globalisierten Welt spielt die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten entlang der gesamten Lieferkette eine entscheidende Rolle. Das Konzept der Lieferketten-Due-Diligence umfasst die Sorgfaltspflichten, die Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt einhalten müssen, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten frei von Ausbeutung und Umweltzerstörung sind. Durch die Einführung von Gesetzen und Richtlinien wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird deutlich, dass der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung für Unternehmen darstellt. Diese Regulierungen zielen darauf ab, eine nachhaltige und ethisch verantwortungsvolle Geschäftspraxis zu fördern und die Transparenz in globalen Lieferketten zu erhöhen.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichtet Unternehmen, umfassende Sorgfaltsprozesse in ihren globalen Wertschöpfungsketten durchzuführen, um Menschenrechte und Umweltstandards zu schützen. Unternehmen müssen dabei potenzielle Risiken identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen zu verhindern oder zu beheben.
Als zentraler Bestandteil der EU-Strategie für nachhaltige Unternehmensführung stellt die CSDDD sicher, dass Unternehmen Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette übernehmen und internationale Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU zu schaffen und die globale Unternehmensverantwortung zu stärken, um die europäische Wirtschaft nachhaltig und ethisch auszurichten.
Die Richtlinie legt besonderen Wert auf den Schutz der Menschenrechte, einschließlich Themen wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit und faire Löhne, sowie auf Umweltaspekte, insbesondere den Klimaschutz und die Biodiversität. Unternehmen sollen ihre Praktiken an internationalen Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen ausrichten.
erster Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Verhandlungsprozess, endgültige Verabschiedung steht noch aus
Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und 1.5 Mrd.€ Umsatz
Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und 900 Mio.€ Umsatz
Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio.€ Umsatz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu erfüllen. Zunächst gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland; ab 2024 wird es auch auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ausgeweitet. Das LkSG verlangt von den betroffenen Unternehmen, potenzielle Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, Maßnahmen zur Prävention oder Minderung dieser Risiken zu ergreifen und regelmäßig über ihre Sorgfaltspflichten zu berichten. Anders als die CSDDD konzentriert sich das LkSG primär auf direkte Lieferanten, wobei die Unternehmen auch verpflichtet sind, bekannte Risiken in anderen Teilen der Lieferkette zu adressieren. Sanktionen bei Nichteinhaltung reichen von Bußgeldern bis hin zu einer möglichen Ausschließung von öffentlichen Aufträgen.
Risikomanagement und Zuständigkeiten (§4, 9)
Risikoanalyse (§5, 9)
Präventionsmaßnahmen (§6, 9)
Abhilfemaßnahmen (§7, 9)
Beschwerdeverfahren(§8, 9)
Dokumentation & Berichtserstattung(§10, 12)
Wer ist betroffen?
Welche due-diligence Verpflichtungen müssen befolgt werden?
Welche Haftung gilt?
Was sind die Sanktionen?
Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten zielt darauf ab, den Import und Verkauf von Produkten zu regulieren, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Diese Verordnung erlegt Unternehmen in der EU neue Sorgfaltspflichten auf, um sicherzustellen, dass die in der EU gehandelten Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldungsaktivitäten sind und transparente Berichte über ihre Maßnahmen zur Vermeidung von Entwaldung vorlegen.
Für weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema verweisen wir Sie auf unseren Blogbeitrag, in dem wir die Details und Auswirkungen des EU-Gesetzes für entwaldungsfreie Lieferketten ausführlich besprechen.
1
Risikobewertung & Analyse
Gemeinsam analysieren wir die potenziellen Risiken in Ihrer Lieferkette und bewerten diese nach den Anforderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Wir unterstützen Sie dabei, umfassende Risikoanalysen durchzuführen, die speziell auf Ihre Branche und Ihre geografischen Aktivitäten zugeschnitten sind.
2
Entwicklung und Implementierung von Due Diligence-Prozessen
Zusammen entwickeln wir Sorgfaltsprozesse, die in Ihre Unternehmensstrategie und operativen Abläufe integriert werden. Dabei gestalten wir präventive Maßnahmen, um festgestellte Risiken zu minimieren oder zu beheben, und sorgen dafür, dass Ihre Due-Diligence-Prozesse den internationalen Standards entsprechen.
3
Schulung und Sensibilisierung
Wir schulen Ihre Mitarbeiter und sensibilisieren sie für die Anforderungen der CSDDD, sodass alle Ebenen Ihres Unternehmens – von der Führungsebene bis zu operativen Teams – gut vorbereitet sind. Zudem unterstützen wir Sie dabei, Ihre Stakeholder, einschließlich Ihrer Lieferanten, effektiv einzubinden und deren Verständnis für die notwendigen Standards zu vertiefen.
4
Berichterstattung und Transparenz
Bei der Berichterstattung arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Nachhaltigkeitsberichte transparent, vollständig und konform mit den CSDDD-Vorgaben sind. Wir helfen Ihnen, eine klare Berichtsstruktur zu entwickeln, die eine konsistente und regelmäßige Berichterstattung ermöglicht.
Wir sind ein leidenschaftliches Team mit unterschiedlichen Hintergründen und Erfahrungen aus sämtlichen Bereichen des Nachhaltigkeitsmanagements. Ein Team, dass mit seiner Arbeit die Welt ein kleines bisschen besser macht.
Ja, es gibt mehrere Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung neben der CSR-Berichterstattung. Hier sind einige weitere wichtige Standards:
Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK): Ein Standard, der Unternehmen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten unterstützt und Transparenz in Bezug auf nachhaltige Geschäftsprozesse fördert.
Global Reporting Initiative (GRI): Bietet umfassende Richtlinien zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, die weltweit anerkannt sind.
Sustainability Accounting Standards Board (SASB): Entwickelt branchenspezifische Standards für die Offenlegung wesentlicher Nachhaltigkeitsinformationen.
Integrated Reporting (IR): Kombiniert finanzielle und nicht-finanzielle Informationen, um ein umfassendes Bild der Unternehmensleistung zu liefern.
Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD): Bietet Empfehlungen zur Offenlegung von klimabezogenen finanziellen Risiken und Chancen.
Diese Standards helfen Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsleistungen systematisch und transparent zu kommunizieren.
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist entscheidend, da sie die Transparenz erhöht und das Vertrauen der Stakeholder stärkt. Unternehmen, die offen über ihre Umwelt- und Sozialpraktiken berichten, gewinnen das Vertrauen von Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit. Diese Berichterstattung fördert nachhaltige Geschäftspraktiken, indem sie Unternehmen dazu ermutigt, ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen zu überwachen und zu verbessern. Zudem kann eine gut durchgeführte Nachhaltigkeitsberichterstattung die langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens steigern, indem sie Innovationen fördert und das Risiko von Umwelt- und Sozialproblemen mindert.
Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt mehrere Herausforderungen mit sich:
Ein Unternehmen kann die Glaubwürdigkeit seines Nachhaltigkeitsberichts auf folgende Weise sicherstellen:
Finanzielle Berichterstattung konzentriert sich auf die Darstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, einschließlich Gewinn, Verlust, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sie dient primär dazu, Investoren und andere finanzielle Stakeholder über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren.
Nicht-finanzielle Berichterstattung umfasst hingegen Informationen über die ökologischen, sozialen und Governance-Aspekte (ESG) eines Unternehmens. Diese Berichte geben Aufschluss über Themen wie Umweltmanagement, soziale Verantwortung, Arbeitsbedingungen und ethisches Verhalten. Sie sind entscheidend für ein umfassendes Verständnis der Gesamtleistung und der nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens.
Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt zur Risikominimierung bei, indem sie ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Governance) identifiziert und steuert:
Kontaktformular:
7stepssolution GmbH
Geschäftsführerin Elisabeth Kraut M. Sc.
info@7stepssolution.com
(+49) 6122 1707320
Handelsregisternummer: HRB 34442