Alles zum Thema:
Entdecken Sie, wie Sie die EUDR-Vorgaben einhalten und ihre Sorgfalts- und Berichtspflichten erfüllen können.
Mit der EUDR will die Europäische Union die weltweite Entwaldung und Waldschädigung minimieren. Daher müssen Unternehmen strenge Sorgfaltspflichten einhalten, wenn sie bestimmte Produkte mit Bestandteilen aus Holz, Kaffee, Soja, Naturkautschuk, Palmöl oder Rindern in der EU auf den Markt bringen. Für große Unternehmen gilt die Verordnung ab Dezember 2025, für KMU ab Juni 2026. Auf die Unternehmen kommen damit verpflichtende Anforderungen zur Nachverfolgbarkeit, Dokumentation und zum Risikomanagement zu.
Vor dem Import, Export oder dem Handel mit relevanten Erzeugnissen müssen Unternehmen prüfen, ob relevante Rohstoffe aus entwaldungsfreien Flächen legal abgebaut wurden und für diese Produkte Sorgfaltserklärungen ((Due-Diligence Statements (DDS)) abgeben.
Betroffene Waren und Produktgruppen, die auf diesen Rohstoffen basieren, sind in Anhang I der EUDR aufgeführt und können über Zolltarifnummern (HS-Codes) identifiziert werden.
Beispiele
Beispiele
Beispiele
Beispiele
Beispiele
Beispiele
Beispiele
🌲🌳🌴Für die Herstellung darf kein natürlicher Wald in Landwirtschaftsflächen oder Plantagen umgewandelt werden. Das gilt auch rückwirkend bis zum 31.12.2020 und auch dann, wenn im Herkunftsland die Entwaldung erlaubt ist.
§§ Die vorgegebenen Rechte des Herkunftslands müssen eingehalten werden, darunter die Menschenrechte, Umweltschutzvorgaben, Arbeitsrecht, Handelsrecht etc.
🔎 Für das Produkt wurde eine Risikobewertung durchgeführt, die Sorgfaltspflichten wurden gewahrt und es liegt kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Entwaldung vor
Wir helfen Ihnen Ihre Wertschöpfungskette auf Betroffenheit zu überprüfen und die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis aufwandsarm umzusetzen.
Ab dem 30.12.2025 müssen große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro die Verordnung vollständig einhalten.
KMU sind ab dem 30.06.2026 auch dazu verpflichtet, die Verordnung vollständig einzuhalten.
Unternehmen, die EUDR-relevante Erzeugnisse erstmalig in den EU-Markt importieren oder von dort exportieren.
Sorgfaltspflicht („Due Diligence“): Vollständig durchführen (Risikoanalyse, Herkunftsprüfung, Legalität & Entwaldungsfreiheit).
Sorgfaltserklärung (DDS): Muss im EU-Informationssystem (TRACES) eingereicht werden.
Verantwortung: volle Verantwortung für die Konformität der Produkte.
Pflicht zur jährlichen öffentlichen Berichterstattung
Unternehmen, die EUDR-relevante Erzeugnisse auf dem EU-Markt bereitstellen.
Sorgfaltspflicht („Due Diligence“): Vergewisserung, dass die vorgelagerte Sorgfaltspflicht erfüllt wurde und auf bestehende Sorgfaltserklärungen verweisen.
Sorgfaltserklärung (DDS): Muss im EU-Informationssystem (TRACES) eingereicht werden. Dabei kann auf vorhandene Referenznummern verwiesen werden
Verantwortung: volle Verantwortung für die Konformität der Produkte.
Pflicht zur jährlichen öffentlichen Berichterstattung
1
Welche Produkte sind von der EUDR betroffen? Dafür ist eine umfassende Analyse der Einkaufs- und Vertriebsdaten notwendig. Denn zum Beispiel können auch die Arbeitshandschuhe, die bei der Produktion verwendet werden, durch ihren Anteil an Naturkautschuk unter die EUDR-Vorgaben fallen.
Nicht immer gibt die Zolltarifnummer (HS-Code) eindeutig Klarheit. Zusätzliche Analysen zur Produktzusammensetzung (z.B. Naturkautschuk oder synthetischer Kautschuk) können notwendig sein.
2
Bin ich Marktteilnehmer oder Händler? Das kann durchaus anspruchsvoller sein als erwartet. Beispielweise kann ein Maschinenbau- Unternehmen durch den Import von Einzelteilen (z.B. O-Ringe) mit EUDR-relevanten Rohstoffen wie Naturkautschuk als Marktteilnehmer gelten. Gleichzeitig kann es aber beim Verkauf von Ersatzteilen innerhalb der EU auch als Händler eingestuft werden.
3
Welche Daten müssen Sie erheben, gehört zum Beispiel Geolokalisierung auch dazu? Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihr Unternehmen relevanten Datenpunkte zu identifizieren und strukturierte Datenflüsse aufzubauen. So schaffen wir gemeinsam die Grundlage dafür, dass Ihre Lieferanten- und Produktdaten eindeutig zuordenbar und überprüfbar sind.
4
Bei der Berichterstattung arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Nachhaltigkeitsberichte transparent, vollständig und konform mit den CSDDD-Vorgaben sind. Wir helfen Ihnen, eine klare Berichtsstruktur zu entwickeln, die eine konsistente und regelmäßige Berichterstattung ermöglicht.
5
Von der Datenerhebung bis zur Abgabe der Sorgfaltserklärung und der Berichterstattung: Wir helfen Ihnen dabei, ihre internen Workflows anzupassen und passend zu Ihrer EUDR-Betroffenheit effiziente Sorgfaltsprozesse zu implementieren.
6
Wir unterstützen Sie bei dabei, eine geeignete Softwarelösung oder ein geeignetes Modul Ihres bestehenden ERP System zu identifizieren, passend zu Ihren internen Prozessschritten und Ihrem Datenmanagementbedarf.
7
Da Unternehmen die volle Verantwortung tragen, ist es wichtig, dass Sie die Lieferkettenrisiken erkennen und Maßnahmen zu ihrer Minimierung implementieren. Wir unterstützen Sie bei der Analyse sowie bei der Konzeption und Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen.
8
Möglicherweise müssen Sie auch Ihre Einkaufskriterien, Ihre Lieferantenbewertung und Ihren Lieferanten-Code of Conduct anpassen, um EUDR-konform zu handeln. Wir begleiten Sie dabei, Ihre Einkaufsstrategien und Lieferantenstrukturen gezielt weiterzuentwickeln.
9
Die Umsetzung der EUDR beginnt mit klarer Kommunikation: Wir schulen Ihre internen Teams und begleiten das Onboarding Ihrer Lieferanten – praxisnah und abgestimmt auf Ihre Prozesse. So schaffen Sie ein gemeinsames Verständnis, stärken die Zusammenarbeit entlang der Lieferkette und sichern eine EUDR-konforme Umsetzung ab.
10
Wir unterstützen Sie dabei, EUDR-Risikomanagement und Berichtspflichten in Ihre bestehende Nachhaltigkeits- und Compliance-Strukturen zu integrieren – für ein einheitliches Risikomanagement und Reporting statt paralleler Prozesse.
Wir sind ein leidenschaftliches Team mit unterschiedlichen Hintergründen und Erfahrungen aus sämtlichen Bereichen des Nachhaltigkeitsmanagements. Ein Team, dass mit seiner Arbeit die Welt ein kleines bisschen besser macht.
Lieferketten-Due-Diligence bezieht sich auf die Sorgfaltspflicht eines Unternehmens, sicherzustellen, dass keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden entlang seiner Lieferkette auftreten. Dies beinhaltet die Identifizierung und Bewertung von Risiken sowie die Einführung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung dieser Risiken.
Das LkSG gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 wird es auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet.
Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt mehrere Herausforderungen mit sich:
Ein Unternehmen kann die Glaubwürdigkeit seines Nachhaltigkeitsberichts auf folgende Weise sicherstellen:
Finanzielle Berichterstattung konzentriert sich auf die Darstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, einschließlich Gewinn, Verlust, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sie dient primär dazu, Investoren und andere finanzielle Stakeholder über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren.
Nicht-finanzielle Berichterstattung umfasst hingegen Informationen über die ökologischen, sozialen und Governance-Aspekte (ESG) eines Unternehmens. Diese Berichte geben Aufschluss über Themen wie Umweltmanagement, soziale Verantwortung, Arbeitsbedingungen und ethisches Verhalten. Sie sind entscheidend für ein umfassendes Verständnis der Gesamtleistung und der nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens.
Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt zur Risikominimierung bei, indem sie ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Governance) identifiziert und steuert: