Neue EU-Verordnung: Etikett auf Mehrweg-Bierflaschen reicht

Bild von einer Flaschenproduktionsfirma

Müssen Mehrweg-Bierflaschen in Deutschland eingeschmolzen werden, wenn die Reformvorschläge der Europäischen Kommission zu neuen Verpackungsregeln umgesetzt werden? Jüngste Presseartikel mit Bezug u.a. auf den Deutschen Brauer-Bund legen das nahe, aber das entspricht nicht den Fakten.

Der Kommissions-Vorschlag sieht vor, dass jede Verpackung gekennzeichnet sein muss: Etikett und QR-Code mit der Information, woraus die Verpackung besteht und in welchen Abfallbehälter sie gehört. Diese Information muss dauerhaft angebracht sein. Ablösbare Papier-Etiketten, die im deutschen Flaschenpfandsystem üblich sind, können diese Bedingung erfüllen. Vorausgesetzt, sie sind verfügbar, so lange die Flasche im Umlauf ist. Kommt sie in die Rotation zurück und löst sich das Etikett beim Waschvorgang ab, muss für die weitere Wiederverwendung ein neues angebracht werden. Es ist aber nicht notwendig, die Information in die Flasche einzugravieren. Diese Form der Kennzeichnung ist im Kommissionsvorschlag nur als Option genannt.

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