Lieferketten-Management

Nachhaltige Lieferketten

Das Bewerten von Risiken und Chancen entlang der eigenen Wertschöpfungskette sowie die bereits erbrachten Nachhaltigkeitsleistungen der Lieferanten erfordert einen strategischen Ansatz.

Besondere Relevanz hat das Thema vor allem für Unternehmen, die von dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen sind, welches zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Aktuell gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmer:innen und deren Lieferunternehmen. Ab dem 1. Januar 2024 unterliegen den gesetzlichen Vorgaben dann auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden sowie ihre Lieferunternehmen. Neben der Arbeitnehmer:innenzahl des Unternehmens ist zudem der Unternehmenssitz ausschlaggebend. Denn das LkSG bezieht sich auf Unternehmen, deren Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder deren satzungsmäßiger Sitz sich in Deutschland befindet oder auf ausländische Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland, die ab 2023 mehr als 3.000 bzw. ab 2024 mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland beschäftigen. Bei Konzernen werden auch die Tochtergesellschaften berücksichtigt. Darüber hinaus betrifft es indirekt alle Zulieferanten von Unternehmen.

Bild von Weltkarte, Kork auf rotem Hintergrund zur Visualisierung von Lieferketten
Quelle: unsplash

Wichtig zu beachten: Die Gesetzgebung zum LkSG ist flexibel gestaltet. In einer Evaluierung wird bis zum 30. Juni 2024 geprüft, ob der Schwellenwert weiter gesenkt werden sollte. Das bedeutet: Künftig könnten auch Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten samt ihrer Liefrunternehmen vom Gesetz betroffen sein.

8 Schritte zur Supply Chain Due Dilligence: 1. Risikomanagement aufsetzen 2. Interne Zuständigkeiten definieren 3. Risikoanalyse durchführen 4. Grundsatzerklärung 5. Präventivmaßnahmen verankern 6. Abhilfemaßnahmen vornehmen 7. Beschwerdeverfahren einrichten 8. Implementierung der Due Dilligence bei indirekten Lieferanten
Quelle: 7stepssolution

Frühzeitige Vorbereitung gefragt

Es ist ratsam sich auf die Anforderungen des LkSG frühzeitig vorzubereiten. Gefordert werden von Unternehmen, die folgenden Sorgfaltspflichten:

Für die Erfüllung und Implementierung der gesetzlich geforderten Maßnahmen des LkSG stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Risikobewertung von Ländern, Branchen und einzelnen Warengruppen an und beraten Sie gerne zu den geeigneten Managementansätzen.

Ihr Kontakt zu uns

Für eine Kontaktaufnahme können Sie entweder das Kontaktformular ausfüllen oder direkt einen festen Termin vereinbaren:

Kontaktformular: